Rechtliche Grundlagen & Abrechnung

Bei HandHerzWerk legen wir großen Wert auf Transparenz und Verlässlichkeit. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen für unsere Entlastungs- und Unterstützungsleistungen, zu den Kostenträgern sowie zu unseren Regelungen für Terminvereinbarungen und Stornierungen.

Häufig gestellte Fragen zu Paragraphen und Kostenübernahme

Erfahren Sie im Detail, welche Paragraphen für Sie greifen, wer die Genehmigungen erteilt und wie die Abrechnung für unsere Leistungen erfolgt.

Was regelt der § 45a SGB XI (Angebote zur Unterstützung im Alltag)?

Der § 45a SGB XI bildet die Basis für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Hierüber kann beispielsweise der sogenannte Entlastungsbetrag der Pflegekasse (ab Pflegegrad 1) für unterstützende Hilfen in Anspruch genommen werden.

Worum geht es bei § 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung)?

Nach § 24h SGB V besteht ein Anspruch auf Haushaltshilfe während einer Schwangerschaft oder nach der Entbindung, sofern die Weiterführung des Haushalts aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.

Welche Leistungen umfasst § 38 SGB V (Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit)?

Gemäß § 38 SGB V erhalten Versicherte eine Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer schweren Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit – insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt – die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Oft ist dies relevant, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Wer erteilt die Verordnungen und Genehmigungen?

Verordnungen für Haushaltshilfen nach dem SGB V werden in der Regel durch die behandelnde ärztliche Praxis ausgestellt. Die offizielle Genehmigung und Bewilligung erfolgt anschließend direkt durch Ihre jeweilige gesetzliche oder private Kranken- bzw. Pflegekasse.

Wie funktioniert die Bezahlung und Abrechnung?

Sobald eine Bewilligung der Kasse vorliegt, rechnen wir erbrachte Leistungen direkt mit Ihrer Pflege- oder Krankenkasse ab, sofern die Voraussetzungen für eine Direktabrechnung erfüllt sind. Bei privaten Vereinbarungen oder Selbstzahlern erhalten Sie nach Leistungserbringung eine transparente Rechnung.

Welche Stornierungsfristen gelten bei Terminen?

Wir planen unsere Termine verlässlich für Sie ein. Stornierungen am Vortag sind für Sie kostenfrei und werden nicht berechnet. Bitte beachten Sie, dass Stornierungen am gleichen Tag des Termins leider in Rechnung gestellt werden müssen.

Haben Sie weitere Fragen zu Formalitäten oder Terminen?

Wir begleiten Sie gerne persönlich von der Klärung der Formalitäten bis zur tatkräftigen Unterstützung vor Ort in Baiern und Umgebung.